• Strategische Partnerschaft
  • Qualifizierte Zertifizierungsgesellschaft
  • Dienstleistungen für wertegebundene, öffentliche, freigemeinnützige und konfessionelle Einrichtungen

AZAV - neue Empfehlungen des Beirates (nach § 182 SGB III)

24.01.2017

Mit Wirkung vom 18.01. 2017 hat der Beirat nach § 182 SGB III die Grundsätze zu Überprüfung von Maßnahmenkalkulationen nach §179 ff. SGB III i.V. m. § 3 ff. AZAV durch die fachkundigen Stellen modifiziert (gültig für die Fachbereiche nach § 5 Abs.1 S. 3 Nr. 1 und 4 AZAV).

Diese Änderungen beziehen sich insbesondere auf die folgenden Aspekte:

  • Bewertung der Kostenangemessenheit von Maßnahmen
  • Inhalte einer Maßnahmenkalkulation
  • Nachweise der Maßnahmenkosten
  • Gruppengrößen
  • Aufwände für Anteile beim Arbeitgeber bzw. in betrieblichen Lernphasen
  • Gemeinkosten und Gewinn."