• Strategische Partnerschaft
  • Qualifizierte Zertifizierungsgesellschaft
  • Dienstleistungen für wertegebundene, öffentliche, freigemeinnützige und konfessionelle Einrichtungen

deQuS

Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V.

Die proCum Cert ist zugelassen durch die Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V. (deQus) für die Zertifizierung von Einrichtungen der Suchttherapie nach DIN EN ISO 9001 und deQus.

Charakterisierung

Die Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V. ist eine Initiative des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss). Der Verband hat sich bereits Ende der 1990er Jahre - noch bevor die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen formuliert wurden - mit der Entwicklung und Implementierung spezifischer Qualitätsmanagement-Systeme in der Suchtkrankenhilfe beschäftigt. Daraus ist die Initiative der deQus (Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V.) entstanden, die seit 2001 eine Vielzahl von Mitgliedseinrichtungen bei der Einführung und Zertifizierung von Qualitätsmanagement unterstützt hat. Der Verband ist auch Mitglied der European Foundation for Quality Management (EFQM) und arbeitet mit der Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Gesundheitsversorgung (GQMG) zusammen.

Das Zertifizierungsverfahren ist gemäß der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach § 37 SGB Abs. 3 SGB IX von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannt.

Zielsetzung

deQus ist ein Konzept das die Entwicklung und der Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems beinhaltet. Das Ziel der deQus ist die Implementierung sowie Weiterentwicklung von speziell auf die Bedürfnisse in der stationären Suchthilfe ausgerichteten Qualitätsmanagement-Systemen und die kontinuierliche Verbesserung der Qualität in der Suchttherapie. 

Besondere Verfahrensaspekte

Das deQus-Verfahren sieht immer eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 vor. Das deQus-Manual muss von der jeweiligen Einrichtung angewendet werden. Weitere Kombinationsmöglichkeiten sind möglich (z. B. MAAS-BGW).

  • Die 100%-tige Erfüllung der BAR-Anforderungsliste ist Voraussetzung für die erfolgreiche Zertifizierung.
  • Das Zertifikat ist drei Jahre gültig und wird jährlich in einem Überwachungsaudit begutachtet.
  • Die Gültigkeit wird um weitere drei Jahre verlängert, wenn Ihre Einrichtung sich rezertifizieren lässt.
  • Das Stichprobenverfahren ist nicht anwendbar.

Angebotserstellung

Maßgeblich für den Zertifizierungsaufwand ist die Anzahl der Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitkräfte). Die Kombination mit weiteren Regelwerken ist möglich. 

Zur Erstellung eines individuellen Angebotes nutzen Sie bitte den Basisdatenbogen und senden Sie diesen ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle.

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