• Strategische Partnerschaft
  • Qualifizierte Zertifizierungsgesellschaft
  • Dienstleistungen für wertegebundene, öffentliche, freigemeinnützige und konfessionelle Einrichtungen

QS Palliativbehandlung

Qualitätssiegel Palliativbehandlung im christlichen Krankenhaus

Die proCum Cert ist Herausgeber des Anforderungskataloges für Palliativbehandlung im christlichen Krankenhaus.

Charakterisierung

Als werteorientierte Zertifizierungsgesellschaft hat die proCum Cert seit ihrer Gründung ein besonderes Augenmerk auf Verfahren und Prozesse gelegt, die die Bedürfnisse von vulnerablen Patientengruppen berücksichtigen. 

Aufgrund der wachsenden Bedeutung des Themas hat sich die proCum Cert entschlossen, einen gesonderten pCC-Anforderungskatalog für die Palliativbehandlung vorzulegen. Darin sind die seither in unterschiedlichen pCC-Anforderungskatalogen enthaltenen Aspekte eingeflossen und ergänzt worden.

Zielsetzung

Das Zertifikat Qualitätssiegel Palliativbehandlung im christlichen Krankenhaus deckt sowohl Strukturfragen als auch Prozess- und Ergebnisqualitätsaspekte ab. Der Anforderungskatalog  orientiert sich in Aufbau und Diktion an der DIN EN ISO 9001, da diese Norm im Bereich der stationären und ambulanten Versorgung zur Qualitätssicherung weit verbreitet ist. Gefördert wird hierdurch die Einbindung in die bestehenden QM- und QS-Systeme, eine nachhaltige Prozessorientierung sowie eine gute Verständlichkeit. 

Das Qualitätssiegel Palliativbehandlung im christlichen Krankenhaus stellt insbesondere auch Anforderungen bezüglich folgender Aspekte: 

  • Konkretisierung des Leitbildes
  • Leitlinienbasierung
  • Interdisziplinarität und Interprofessionalität
  • Einbindung der Seelsorge
  • Personelle Ressourcen
  • Einbeziehung der Angehörigen
  • Zuverlässige Umsetzung der patientenbezogenen Kernprozesse.

Besondere Verfahrensaspekte

Die Zertifizierung kann eigenständig oder als integriertes Verfahren zusammen mit anderen Regelwerken durchgeführt werden.

Die externe Begutachtung erfolgt alle 3 Jahre. Jährlich ist eine „Selbstbewertung“ (z. B. als internes Audit) verpflichtend, die im Rahmen der Re-Zertifizierung nachgewiesen werden muss.

Wie für Zertifizierungsverfahren der proCum Cert selbstverständlich, erfolgt die Begutachtung durch erfahrene, fachlich qualifizierte und wertschätzende Auditoren, zu denen jeweils ein Arzt gehört. 

Angebotserstellung

Maßgeblich für den Zertifizierungsaufwand ist die Anzahl der Mitarbeiter (umgerechnet auf Vollzeitstellen). Die Kombination mit weiteren Regelwerken ist möglich.

Zur Erstellung eines individuellen Angebotes nutzen Sie bitte den Basisdatenbogen und senden Sie diesen ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle.

 

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